Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltung und Begriffsbestimmungen
Für sämtliche Geschäftsbeziehungen, insbesondere jene im Fernabsatz, zwischen der
Organoid Technologies GmbH
Nesselgarten 422, Top 5
A-6500 Fließ
Tel. +43 5449 200 01
E-Mail: info@organoids.com
www.organoids.com
FN 378195w
ATU67253688
(nachfolgend kurz „Organoid“ oder „Unternehmer“ genannt)
und ihren Kunden gelten ausschließlich die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der jeweiligen, zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Fassung.
Geschäftsbeziehungen im Fernabsatz sind solche, die unter ausschließlicher Verwendung eines oder mehrerer geeigneter Fernkommunikationsmittel oder die außerhalb der Geschäftsräumlichkeiten von Organoid geschlossen werden. Unter dem Begriff Fernkommunikationsmittel werden unter anderem das Internet und die elektronische Post (Email) verstanden.
Kunde im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind sowohl der Unternehmer als auch der Verbraucher im Sinne des § 1 Konsumentenschutzgesetz („KSchG“). Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person, die eine auf Dauer angelegte Organisation selbstständiger wirtschaftlicher Tätigkeit betreibt und für die das Rechtsgeschäft zum Betrieb ihres Unternehmens zählt. Verbraucher ist jede Person, für die das nicht zutrifft.
Von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, außer Organoid hat ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt. Vertragserfüllungshandlungen von Organoid gelten keinesfalls als Zustimmung zu von diesen Bedingungen abweichenden Regelungen.
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten fortan auch für alle Zusatz- und Folgeaufträge sowie weitere Geschäfte zwischen Organoid und dem Kunden.
2. Vertragsabschluss, Zurechnung von Gehilfenerklärungen, Kostenvoranschläge, Eigenschaften des Liefergegenstandes
Die Angebote von Organoid sind freibleibend und unverbindlich. Technische sowie sonstige Änderungen bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten. Änderungen gegenüber der vereinbarten Leistung bzw. Abweichungen sind dem Kunden zumutbar, wenn sie geringfügig und sachlich gerechtfertigt sind. Als sachlich gerechtfertigt gelten insbesondere werkstoffbedingte Veränderungen, z.B. bei Maßen, Farben, Struktur u.ä.
Es gilt als vereinbart, dass der Liefergegenstand nur jene Sicherheit und Eigenschaften bietet, die auf Grund von Ö-Normen, Bedienungsanleitungen, Vorschriften über die Behandlung des Liefergegenstandes (z.B. Gebrauchs- oder Pflegeanleitung) und erforderliche Handhabung und sonstigen gegebenen Hinweisen erwartet werden können. Die der Auftragsbestätigung beigefügten FAQs (frequently asked questions) über Naturoberflächen von Organoid sind Vertragsbestandteil.
Die Zusendung von Preislisten oder Katalogen stellt kein Angebot dar und verpflichtet nicht, den Kunden zu den Preisen und Konditionen daraus zu beliefern. Organoid behält sich vor, Aufträge gänzlich abzulehnen. Verbindliche Vereinbarungen können ausschließlich mit der Geschäftsleitung von Organoid getroffen werden. Der Vertrag kommt erst durch Annahme in Form einer Auftragsbestätigung zu den dort genannten Spezifikationen durch Organoid zustande.
Kostenvoranschläge, Schätzungsanschläge und Preisangaben von Organoid sind unverbindlich und vorläufig, eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit besteht nicht. Kostenvoranschläge sind entgeltlich. Verbraucher werden vor Erstellung des Kostenvoranschlages auf die Kostenpflicht und die anfallenden Kosten gesondert hingewiesen.
Preislisten sind freibleibend und unverbindlich. Preislisten sind nur interne Richtlinien und beinhalten keine Angebote. Alle Preise verstehen sich netto, exklusive österreichischer Mehrwertsteuer (20%).
Alle Waren sind nur in den angegebenen Ausführungen lieferbar. Angaben über Maße, Gewichte, Festigkeit, Farbe, etc. sind Richtwerte. Muster oder Abbildungen sind nur dann vertragsrelevant, wenn sie ausdrücklich im Einzelfall als vertragliche Vorgabe definiert werden. Produktionsbedingte Änderungen und Anpassungen bleiben vorbehalten.
3. Lieferung, Versand
Die Lieferung erfolgt, sofern nichts anderes vereinbart wurde, erst nach Zahlungseingang, ab Werk
Die Regellieferzeit beträgt 20 Werktage, bei Warenspezifikationen auf Grund von Kundenwünschen 30 Werktage. Fixtermine gelten nur nach ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung durch Organoid. Diese behält sich das Recht vor, den Vertrag in Teillieferungen zu erfüllen.
Mit Übergabe an den Paketzusteller bzw. Transporteur geht die Gefahr des Verlusts, der Beschädigung oder Zerstörung oder auch des Verzugs auf den Kunden über. Bei Lieferverzögerungen wird Organoid den Kunden nach Möglichkeit unverzüglich über deren Grund und voraussichtliche Dauer informieren.
Verzögerungen, die in der Sphäre des Transporteurs liegen, fallen nicht in den Verantwortungsbereich von Organoid. Ist die Lieferung an den Kunden aus Gründen nicht möglich, die nicht in der Sphäre von Organoid liegen (z.B. Abwesenheit des Kunden trotz vorheriger Terminabsprache), so trägt der Kunde die dadurch verursachten zusätzlichen Kosten zuzüglich einer pauschalierten Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 20,00. Liegt der Grund hingegen in einem nicht vorhersehbaren Lieferausfall von Organoid-Lieferanten, so behält sich Organoid das Recht vor, vom Vertrag – unter gleichzeitiger Zurückerstattung der bereits vom Kunden geleisteten Zahlungen – zurückzutreten. Gerät Organoid aus anderen Gründen in Verzug, so ist Organoid eine Nachfrist von zumindest 8 Wochen zu gewähren, bevor der Kunde den Rücktritt vom Vertrag erklären darf, wegen verspäteter Lieferung steht dem Kunden ein Recht auf Schadenersatz nicht zu.
Lieferung frei Haus versteht sich ohne Abladen.
Bei nicht vorhersehbaren Lieferverzögerungen ist Organoid einseitig berechtigt, den Vertrag aufzulösen. Dies gilt auch für den Fall höherer Gewalt, unvorhergesehener Streiks, Aussperrungen oder für alle Fälle, in denen Verzögerungen nicht auf ein Verschulden von Organoid zurückzuführen sind. Weiters ist Organoid nicht verantwortlich für Lieferverzögerungen, die durch staatliche Beschränkungen der Einfuhr, wie Devisenbewirtschaftungen usw. hervorgerufen werden. In all diesen Fällen sind jedwede Ansprüche des Kunden auf Erfüllung oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung ausdrücklich ausgeschlossen.
Die Lieferung durch uns ist erfüllt, wenn die Waren dem Transporteur, Spediteur oder der sonst zur Ausführung des Transportes bestimmten Person oder Unternehmung übergeben oder selbst vom Kunden ab Werk übernommen wurden.
Der Versand geschieht stets auf Gefahr und Kosten des Kunden. Für die rechtzeitige Ankunft der Sendung übernimmt Organoid keine Haftung. Bei Abholung durch den Kunden geht die Gefahr des zufälligen Unterganges oder einer Beschädigung zu Lasten des Kunden vom Zeitpunkt der Bereitstellung der Ware über.
Bei einem Auftrag ab 10 Platten/Decks erfolgt der Versand frei Haus.
Die Naturoberflächen werden bei Einzelbestellungen möglichst gerollt im Karton und bei Erfordernis auf einer passenden Einmalpalette versendet. Bestellungen mehrerer Naturoberflächen auf HPL werden flach auf einer Palette 3150 x 1400 mm versendet.
4. Zahlung
Grundsätzlich gilt, sofern nichts anderes vereinbart wurde, für Bestellungen 100% Vorkasse.
Bei Bestellungen über € 5.000,00 netto Auftragswert: Zahlung € 5.000,00 sofort nach Rechnungserhalt, Rest innerhalb 14 Tage abzgl. 2% Skonto, oder 30 Tage netto. Bestellungen unter € 5.000,00 sind innerhalb 14 Tage abzgl. 2% Skonto oder 30 Tage netto zur Zahlung fällig.
Die Fristen beginnen jeweils mit dem Datum der Rechnung. Ein Skontoabzug kann nur anerkannt werden, wenn sämtliche älteren, fälligen Rechnungen beglichen sind. Alle Überweisungen erfolgen auf Gefahr des Kunden und sind derart vorzunehmen, dass Organoid die Gutschrift auf der in der Rechnung angegebenen Bankverbindung bis spätestens am Fälligkeitstag vorliegt.
Werden Zahlungen nicht fristgerecht geleistet, Gebühren für den offenen Betrag vom Ende der Zahlungsfrist an, sofern nichts anderes vereinbart ist, beim Unternehmergeschäft Zinsen in der Höhe von 9,2 Prozentpunkten per annum über dem Basiszinssatz (§ 456 UGB), im Anwendungsbereich des KSchG, sofern keine höheren Zinsen nachgewiesen werden können, Zinsen in der Höhe von 4 Prozentpunkten per annum.
Die Zahlungen können mit schuldbefreiender Wirkung ausschließlich per Banküberweisung auf die in der Rechnung angeführte Bankverbindung erfolgen. Zahlungen mit Wechsel, Scheck oder Ähnlichem werden nicht akzeptiert.
Der Kunde verpflichtet sich für den Fall des Zahlungsverzuges, die dem Auftragnehmer entstandenen Mahn- und Inkassospesen zu ersetzen; diese umfassen insbesondere die Kosten eines eingeschalteten Inkassoinstitutes oder Rechtsanwaltes sowie bei selbstbetriebenem Mahnwesen EUR 6,00 brutto pro erfolgter Mahnung. Darüber hinaus ist jeder weitere Schaden in Folge Nichtzahlung unabhängig vom Verschulden am Zahlungsverzug zu ersetzen.
Die Aufrechnung von Forderungen des Kunden mit solchen von Organoid ist ausgeschlossen, es sei denn, dass die Forderungen des Kunden von Organoid anerkannt oder rechtskräftig und vollstreckbar festgestellt worden sind.
Werden Organoid nach Vertragsabschluss Umstände über die mangelnde Zahlungsfähigkeit des Kunden oder dessen schlechte wirtschaftliche Lage bekannt, ist Organoid berechtigt, alle Aufträge sofort abzurechnen, fällig zu stellen und die weitere Erfüllung von der Gewährung von Sicherheiten durch den Kunden abhängig zu machen. Dies gilt auch für den Fall, dass über das Vermögen des Kunden ein Insolvenzverfahren eröffnet oder Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt wird.
5. Übernahme gelieferter Waren, Gewährleistung
Reklamationen können nur bei Vorlage einer Rechnung über das Reklamationsgut bearbeitet werden.
5a. Der Kunde ist Unternehmer
Ist der Kauf für beide Teile ein unternehmensbezogenes Geschäft, so hat der Kunde dem Verkäufer Mängel der Ware, die er bei ordnungsgemäßem Geschäftsgang nach Ablieferung durch Untersuchung festgestellt hat oder feststellen hätte müssen, binnen angemessener Frist anzuzeigen. Durch Organoid gelieferte Ware ist daher nach Ablieferung unverzüglich zu untersuchen. Dabei festgestellte Mängel sind Organoid unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 3 Werktagen nach Ablieferung unter Anführung von Art und Umfang des Mangels schriftlich bekannt zu geben. Trotz sorgfältiger Untersuchung nicht erkennbare Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung, längstens aber binnen 3 Werktagen nach ihrer Entdeckung, schriftlich zu rügen. Den Kunden trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge. Wird eine Mängelrüge nicht oder nicht rechtzeitig erhoben, gilt die Ware als genehmigt. Die Geltendmachung von Gewährleistungs- oder Schadenersatzansprüchen sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung aufgrund von Mängeln ist in diesen Fällen ausgeschlossen. Sollte trotz aller aufgewendeten Sorgfalt ein Mangel vorliegen, beschränkt sich die Haftung von Organoid darauf, die vom Kunden zu retournierende Ware innerhalb einer angemessenen Lieferzeit gegen eine mangelfreie zu ersetzen.
Der Kunde ist nicht berechtigt, den Mangel selbst oder durch Dritte beheben zu lassen, sondern ist Organoid vorher Gelegenheit zur Verbesserung oder Austausch innerhalb angemessener Frist zu geben. Vor einer etwaigen Rücksendung der Waren ist die vorherige Zustimmung von Organoid einzuholen. Gerechtfertigte Reklamationen berechtigen nicht zur Zurückhaltung des gesamten, sondern lediglich eines an-gemessenen bzw. aliquoten Teiles des Rechnungsbetrages.
Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate nach Eingang der Ware. Der Gewährleistungsanspruch verjährt, wenn er nicht innerhalb dieser Frist gerichtlich geltend gemacht wird. Bei Inanspruchnahme der Gewährleistung wird weder die Gewährleistungsfrist unterbrochen, noch wird der Lauf einer neuen Gewährleistungsfrist aus-gelöst. Rügt der Kunde zu Unrecht aus Gründen, die Organoid nicht zu vertreten hat, ist Organoid berechtigt, die Organoid daraus entstandenen Kosten in Rechnung zu stellen.
5b. Der Kunde ist Verbraucher
Organoid wird für Mängel, die bei der Übergabe der Waren vorhanden sind, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen einstehen. Bei Verträgen mit Verbrauchern beträgt die Gewährleistungsfrist 2 Jahre ab Ablieferung der Ware. Während dieser Gewährleistungsfrist hat der Kunde zunächst das Recht auf kostenlose Nachbesserung oder Austausch der Ware. Wird ein Fehler innerhalb angemessener Frist nicht behoben, so hat er nach seiner Wahl auch Anspruch auf Wandlung (Rückgängigmachung des Kaufes) oder Minderung (Herabsetzung des Kaufpreises).
5c. Allgemeines
Zur Besichtigung oder Behebung der Mängel hat der Kunde Organoid zu den vereinbarten Terminen den Zutritt zum Gewährleistungsobjekt zu ermöglichen.
Behebungen eines vom Kunde behaupteten Mangels oder den Austausch der bemängelten Ware stellen kein Anerkenntnis dieses, vom Kunde behaupteten Mangels, dar, sondern erfolgen im Zweifel im Kulanzwege im Sinne der Kundenzufriedenheit und oh-ne Anerkenntnis einer Rechtspflicht.
Zur Mängelbehebung sind dem Auftragnehmer seitens des unternehmerischen Kunden zumindest 2 Versuche einzuräumen.
Der Kunde akzeptiert geringfügige unterschiedliche Farbschattierungen udgl., die den Wert des Liefergegenstandes nicht mindern.
5d. Mitteilung von Transportschäden
Der Kunde hat Organoid im Falle von Transportschäden nach besten Kräften zu unterstützen, soweit Ansprüche gegenüber dem betreffenden Transportunternehmen bzw. der Transportversicherung geltend gemacht werden. Der Kunde hat insbesondere die gelieferte Ware bei Erhalt zu überprüfen und bei äußerlich erkennbaren Transportschäden, sofern die Lieferung trotzdem angenommen wird, schon bei Annahme der Lieferung den Schaden auf den jeweiligen Versanddokumenten zu vermerken und vom Zusteller quittieren zu lassen; die Verpackung ist vom Kunden aufzubewahren. Ist der (teilweise) Verlust oder die Beschädigung äußerlich nicht erkennbar, hat der Kunde dies innerhalb von fünf Tagen nach Ablieferung gegenüber Organoid oder binnen sieben Tagen nach Ablieferung gegenüber dem Transportunternehmen anzuzeigen, um so zu gewährleisten, dass etwaige Ansprüche gegenüber dem Transportunternehmen rechtzeitig geltend gemacht werden können.
6. Schadenersatz und Haftung
Vertragliche und vorvertragliche Schadenersatzansprüche in Fällen leichter Fahrlässigkeit, der Ersatz von Folgeschäden und Vermögensschäden, nicht erzielten Ersparnissen, Zinsverlusten und von Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Kunden sind im Unternehmergeschäft gänzlich ausgeschlossen.
Organoid wird in Verletzung ihrer vertraglichen Pflichten dem Kunde grob schuldhaft einen Schaden zugefügt, so wird der Ersatz des Schadens im Unternehmergeschäft bei einer Auftragssumme bis Euro 250.000,00 mit maximal Euro 12.500,00, bei einer darüber liegenden Auftragssumme mit 5 % der Auftragssumme, in allen Geschäftsfällen jedoch höchstens im Betrag der von der Betriebshaftpflichtversicherung gedeckten Versicherungssumme in Höhe von EUR 3.000.000,00 gedeckelt.
Schadenersatzansprüche unternehmerischer Kunden sind bei sonstigem Verfall binnen 6 Monaten gerichtlich geltend zu machen.
7. Eigentumsvorbehalt und Sicherstellung
Alle gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des vereinbarten Werklohnes samt Zinsen, Mahn- und sonstigen Eintreibungskosten ausschließliches Eigentum von Organoid.
Der Kunde ist verpflichtet, die Ware während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts pfleglich zu behandeln. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, hat der Kunde diese auf eigene Kosten regelmäßig durchzuführen.
Der Kunde hat Organoid unverzüglich schriftlich von allen Zugriffen Dritter auf die Ware zu unterrichten, insbesondere von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen sowie von etwaigen Beschädigungen oder der Vernichtung der Ware. Einen Besitzwechsel der Ware sowie den eigenen Anschriftenwechsel hat der Kunde Organoid unverzüglich anzuzeigen. Der Kunde hat Organoid alle Schäden und Kosten zu ersetzen, die durch einen Verstoß gegen diese Verpflichtungen oder durch erforderliche Interventionsmaßnahmen gegen Zugriffe Dritter auf die Ware entstehen.
Unabhängig davon, ob die von Organoid gelieferten Waren durch Montage zu einem unselbständigen Bestandteil einer Liegenschaft werden und eine Trennung nur mit unwirtschaftlichem Aufwand und geringfügigen Beschädigungen der Substanz vollzogen werden kann, ist Organoid im Falle eines qualifizierten (schriftliche Nachfristsetzung von 14 Tagen) und schuldhaften Zahlungsverzuges des Kunden jedenfalls berechtigt, die eingebauten Materialien abzubauen, ohne dass dem Kunden hieraus jedwede Ansprüche entstehen. Weitergehende Ansprüche von Organoid bleiben hierdurch unbeschadet.
Bei Verbrauchern ist Voraussetzung, dass die Leistung des Verbrauchers seit mindestens 6 Wochen fällig ist und der Auftragnehmer den Verbraucher unter Androhung dieser Rechtsfolge und unter Setzung einer Nachfrist von mindestens 2 Wochen erfolglos gemahnt hat.
Darüber hinaus tritt der Kunde all seine Ansprüche gegenüber seinen Kunden bis zur Höhe der im Rahmen der vertraglichen Vereinbarung näher festgelegten Beträge vorweg an Organoid mit der Maßgabe ab, dass die vorliegende Zession vorerst als „stille Zession“ geführt wird.
Für den Fall, dass der Kunde den Verpflichtungen aus einem Vertrag gegenüber Organoid trotz Mahnung und Nachfristsetzung von 3 Tagen nicht nachkommen sollte, ist der Organoid berechtigt, den Schuldner des Kunden von der vorliegenden Zession zu verständigen, sodass dieser verpflichtet ist, Zahlungen aus dem Vertragsverhältnis zwischen Kunde und dessen Kunden mit schuldbefreiender Wirkung ausschließlich auf eine von Organoid namhaft zu machende Zahlstelle zu leisten.
Der Kunde erklärt hiermit, dass seine Ansprüche gegenüber seinen Kunden nicht bereits durch rechtsgeschäftliche Verpfändungen, Zessionen oder Rechtsakte welcher Art auch immer, abgetreten oder verpfändet worden sind.
Organoid erklärt hiermit, die vorliegende Zession anzunehmen.
8. Produkthaftung
Die von Organoid gelieferten Produkte bieten jene Eigenschaften und Sicherheiten, die aufgrund von gesetzlichen Vorschriften oder Vorschriften über Bedienungs-, Wartungs-, Einbau- oder Pflegehinweise, insbesondere in Hinblick auf vorgeschriebene Überprüfungen von Produkten, erwartet werden können. Der Kunde ist sohin verpflichtet, die Bedienungs-, Wartungs-, Einbau- und Pflegehinweise einzuhalten und ist bei Verletzung dieser Pflichten jeder Schadenersatzanspruch ausgeschlossen. Organoid haftet im Rahmen des Produkthaftungsgesetzes nur für Personen- und Sachschäden, die ein Verbraucher erleidet.
Der Auftragnehmer haftet nicht für Sachschäden, die der Kunde im Rahmen seines Unternehmens erleidet. Der Kunde verpflichtet sich, die vorangeführten Haftungsbeschränkungen auf seine allfällige Abnehmer nach § 9 des Produkthaftungsgesetzes mit der Verpflichtung zur weiteren Übertragung zu überbinden, sollte der Kunde dieser Verpflichtung nicht nachkommen verpflichtet er sich, Organoid schad- und klaglos zu halten und alle Kosten, die Organoid im Zusammenhang mit der Haftungsinanspruchnahme entstehen, zu ersetzen. Ebenso erklärt der Kunde auf alle Regressforderungen gegen Organoid zu verzichten, dies für den Fall, dass er selbst nach dem Produkthaftungsgesetz zur Haftung herangezogen wird.
9.
Ist der Kunde Verbraucher und liegt ein Vertrag im Sinne des § 1 des Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetzes (FAGG) vor, so wird Organoid den Kunden gesondert auf die ihm zustehenden Rechte nach dem FAGG belehren und im Sinne des § 4 FAGG informieren.
10. Sonstige Vertragsbestimmungen
Vertragssprache und Erfüllungsort
Vertrags-, Bestell- und Geschäftssprache ist Deutsch. Erfüllungsort für sämtliche Leistungen aus dem Vertrag ist der Firmensitz von Organoid in A-6500 Fließ, Nesselgarten 422.
Schriftlichkeitsgebot
Mündliche Zusagen haben im Unternehmergeschäft keine Wirksamkeit. Sämtliche Vereinbarungen, nachträgliche Änderungen, Ergänzungen, Nebenabreden usw. bedürfen hier zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Vereinbarung, mit der die Schriftform abbedungen werden soll.
Für den Verbraucher hingegen gilt dieses Schriftlichkeitsgebot nicht, Umstände, für die nach diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen jedoch Schriftlichkeit verlangt wird bzw. das Nichtvorliegen bestimmter Tatsachen mangels schriftlicher Erklärung angenommen wird, hat der Verbraucher zu behaupten und zu beweisen (Beweislastumkehr).
Die Vertragsteile vereinbaren, dass nachstehende Kommunikationsformen das Schriftlichkeitsgebot erfüllen:
a) Brief
b) Fax
c) E-Mail
Anwendbares Recht
Die Vertragspartner vereinbaren, soweit keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen entgegenstehen, die Anwendung österreichischen Rechts. Das UN-Kaufrecht sowie sämtliche Bestimmungen, die sich auf das UN-Kaufrecht beziehen, werden ausdrücklich ausgeschlossen.
Gerichtsstand
Zur Entscheidung aller Streitigkeiten, die aus diesem Vertrag oder über diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen entstehen, wird das am Sitz von Organoid sachlich zuständige Gericht als Gerichtsstand vereinbart. Unabhängig von dieser Gerichtsstandvereinbarung ist Organoid berechtigt, nach seiner Wahl seine Ansprüche gegen den Kunden an jedem Ort und vor jedem Gericht geltend zu machen, welches nach den gesetzlichen Vorschriften zuständig gemacht werden kann, insbesondere vor dem Sitz – bzw. Wohnsitzgericht des Kunden. Für Verbraucher gilt der gesetzliche Gerichtsstand.
Hat der Verbraucher in Österreich seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt oder ist er in Österreich beschäftigt, so kann für eine Klage gegen ihn nur die Zuständigkeit des Gerichtes begründet werden, in dessen Sprengel der Wohnsitz, der gewöhnliche Aufenthalt oder der Ort der Beschäftigung liegt. Organoid anerkennt den Verbrauchergerichtstand.
Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der Bedingungen im Übrigen nicht. Eine unwirksame Regelung gilt als durch eine solche Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck am Nächsten kommt.
Datenschutz
Der Kunde erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass die für das Geschäftsverhältnis notwendigen Daten von Organoid EDV-mäßig erfasst, bearbeitet und gespeichert werden. Die Datenschutzerklärung ist Vertragsbestandteil.
Sonstiges
Der Kunde verpflichtet sich, alle ihm übergebenen Pflege- und Verarbeitungsrichtlinien (FAQs) und Sicherheitsbestimmungen genauestens zu beachten.
Der Kunde verpflichtet sich, bei einem allfälligen Wiederverkauf dieselben Bedingungen, Auflagen und Haftungsausschlüsse bei sonstigem Schadenersatz an den weiteren Käufer zu überbinden. Für alle aus der Verletzung der Überbindungspflicht entstehenden Ansprüche bzw. damit verbundenen Nachteile haftet der Kunde. Der Kunde erklärt diesbezüglich Organoid vollkommen schad- und klaglos zu halten.
Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass gemäß Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz Reste als „sonstiger ausgehärteter Kunststoffabfall” eingestuft werden.
Fließ, Dezember 2018